Methodik: wie wir Wettanbieter prüfen
Kurz gesagt
Wir vergeben keine Noten, keine Sterne und keine Ranglisten; jedes Prüfprotokoll zeigt, wie viele der fünf Punkte erfüllt sind. Für jeden Anbieter mit deutscher Erlaubnis prüfen wir fünf Punkte; kann ein Punkt nicht geprüft werden, steht er auf „offen“ oder „nicht prüfbar“. Die Lizenz belegen wir mit Quelle, Fundstelle und Abrufdatum, die AGB-Klauseln mit Fundstelle und Abrufdatum. Grundlage ist die Whitelist der GGL. Jede Inhaltsseite trägt das Datum, an dem wir ihre Angaben zuletzt geprüft haben.
Welche fünf Punkte prüfen wir?
- Lizenz (GGL)Steht die Betreibergesellschaft mit der Domain der Marke in der Kategorie Sportwetten der Whitelist der GGL?
- Betreiber benanntNennt das Impressum eine Gesellschaft, und stimmt sie mit dem Eintrag im Register überein?
- Domain zugelassenFührt die Domain aus dem Register auf das Angebot der Marke?
- AGB ausgewertetWas sagen die AGB zu Auszahlung, Sperre und Stornierung? Wir zitieren die Klauseln im Wortlaut mit Fundstelle.
- BeschwerdewegNennt der Anbieter einen Kanal für Beschwerden und eine Schlichtungsstelle?
Jeder Punkt bekommt einen von fünf Werten: erfüllt, eingeschränkt, nicht erfüllt, nicht prüfbar oder offen. „Nicht prüfbar” heißt, dass die Quelle für den Punkt nicht abrufbar war. „Offen” heißt, dass wir den Punkt noch nicht belegen konnten.
Wann ist der Beschwerdeweg erfüllt?
| Wert | Voraussetzung |
|---|---|
| erfüllt | Der Anbieter nennt einen Beschwerdekanal und ist zur Schlichtung bereit. |
| eingeschränkt | Der Anbieter nennt einen Kanal, lehnt aber eine Schlichtung ab oder nennt keine Schlichtungsstelle. |
| nicht erfüllt | Wir finden keinen Beschwerdekanal. |
Woher stammen unsere Angaben?
Wir trennen drei Arten von Angaben und halten jede in einem Recherchebestand fest, bevor ein Text entsteht:
- Beobachtet: was wir selbst gesehen oder gemessen haben, etwa eine Weiterleitung oder einen fehlenden Registereintrag, mit Datum.
- Angabe einer Stelle: was ein Anbieter, eine Behörde, ein Gericht oder ein Verband selbst veröffentlicht, mit Quelle und Abrufdatum. Zitate übernehmen wir im Wortlaut.
- Einordnung: was wir daraus schließen, mit offengelegter Annahme.
Was wir nicht belegen können, schreiben wir nicht. Frühere Angaben auf dieser Website, die sich nicht mehr belegen lassen, haben wir entfernt und an der Stelle darauf hingewiesen. Englische Quellen geben wir auf Deutsch sinngemäß wieder und sagen das dazu.
Wie prüfen wir einen Text vor der Veröffentlichung?
Jeder Text geht vor der Veröffentlichung durch einen Faktenabgleich: Jede Zahl, jedes Datum, jeder Name und jedes Zitat muss einem Eintrag im Recherchebestand entsprechen. Weicht ein Satz ab, ändern wir ihn und prüfen erneut. Auf Inhaltsseiten steht das Datum, an dem die Angaben zuletzt geprüft wurden.
Unsere Redaktion nutzt KI-Werkzeuge, um die Qualität der Texte zu gewährleisten.
Was ein Eintrag im Register nicht zeigt
Ein Eintrag in der Whitelist zeigt die Erlaubnis. Er zeigt nicht, wie ein Anbieter mit seinen Kunden umgeht.
Wie finanziert sich wettbetrug.info?
Auf den Prüfprotokollen einiger gelisteter Anbieter, im Register-Abgleich, auf der Startseite und auf den Bonus-Seiten stehen Links zu den Anbietern. Wenn Sie sich über einen solchen Link registrieren, erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Das ändert nichts an den Kriterien und nichts an den Werten eines Prüfprotokolls. Anbieter ohne deutsche Erlaubnis verlinken wir nicht.
Alle geprüften Marken stehen im Register-Abgleich aller Wettanbieter. Was eine Erlaubnis bedeutet, erklärt die Übersicht was eine Wettlizenz in Deutschland wert ist.