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Werbehinweis

Der Vergleich, die dazugehörigen Informationen und die Leistungen der nachfolgend aufgeführten Anbieter mit einer deutschen Lizenz nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) erfolgen unter Beachtung der Grundsätze der Nichtirreführung und der Transparenz. Für alle hier aufgeführten Angebote gelten die jeweiligen Bedingungen des einzelnen Anbieters. In den meisten Fällen richten sich Angebote, Aktionen und Boni ausschließlich an Neukunden. Alle Bonusangebote nennen den höchstmöglichen Betrag; der tatsächliche Bonusbetrag richtet sich nach der Höhe der Einzahlung. Die vollständigen Bedingungen entnehmen Sie der Website des jeweiligen Anbieters. Der Zugang zu den Websites der Anbieter ist erst ab 18 Jahren gestattet. Glücksspiel kann süchtig machen. Informationen und Hilfe unter www.bioeg.de.

wettbetrug.info

Was eine Wettlizenz in Deutschland wert ist

Kurz gesagt

Eine Wettlizenz für Deutschland belegt, dass eine deutsche Behörde dem Anbieter eine Erlaubnis erteilt hat. Die amtliche Whitelist der GGL führt Veranstalter und Vermittler auf, die über eine Erlaubnis oder Konzession verfügen; sie wird laut GGL mindestens einmal im Monat aktualisiert. Was der Anbieter in seinen AGB zu Auszahlung, Sperre und Beschwerden regelt, prüfe ich in den Prüfprotokollen.

Was ist die Whitelist der GGL?

Die GGL beschreibt die Liste so: „Gemäß § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 veröffentlicht die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder im Internet eine gemeinsame amtliche Liste (Whitelist), in der die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt werden, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem GlüStV 2021 verfügen.“

Zur Aktualität schreibt sie: „Die Whitelist wird anlassbezogen, mindestens jedoch einmal monatlich, aktualisiert.“ Auskünfte zum aktuellen Stand gibt die GGL laut derselben Seite auf Anfrage unter info@gluecksspiel-behoerde.de. Der Register-Abgleich auf wettbetrug.info beruht auf dem Stand vom 07.09.2026.

Woran erkennen Sie einen erlaubten Anbieter?

Die GGL nennt ein Merkmal: „Anbieter mit einer staatlichen Erlaubnis in Deutschland dürfen ausschließlich die Webseiten-Domain „.de“ verwenden. Bei Angeboten, deren Domains nicht auf „.de“ enden, handelt es sich immer um in Deutschland unerlaubte Glücksspielangebote.“

Außerdem müssen erlaubte Anbieter laut GGL auf der Startseite angeben, dass sie über die staatliche Erlaubnis verfügen und welche Behörde sie erteilt hat. Für die Prüfung empfiehlt die GGL: „Orientierung bietet die Whitelist, in der erlaubte Anbieter aufgelistet sind. Fehlt ein Anbieter in dieser Liste, handelt es sich um unerlaubtes Glücksspiel.“

  • Endet die Domain auf .de?
  • Nennt die Startseite die Erlaubnis und die Behörde?
  • Steht die Betreibergesellschaft aus dem Impressum mit dieser Domain in der Whitelist?

Welche Marken keine Erlaubnis haben, steht auf der Seite Wettanbieter ohne Lizenz.

Seit wann ist die GGL zuständig?

Laut GGL wurde die Behörde „gemäß Glücksspielstaatsvertrag 2021 zum 01.07.2021 errichtet“, Sitz ist Halle an der Saale. Die 16 Länder haben ihr die Aufsicht über länderübergreifende Glücksspielangebote übertragen, insbesondere im Internet. Für die Bekämpfung von illegalem Glücksspiel im Internet ist die GGL laut eigener Angabe seit dem 01.07.2022 verantwortlich.

Was tut die GGL gegen unerlaubte Anbieter?

Für das Jahr 2024 nennt die GGL diese Zahlen:

231Untersagungsverfahren eingeleitetGGL, Jahr 2024

657illegale Internetseiten wegen Netzsperren aus Deutschland nicht mehr erreichbarGGL, Jahr 2024

165Seiten ohne Zahlung über gängige Zahlungsdienstleister (Payment-Blocking)GGL, Jahr 2024

Dazu kamen laut GGL 459 Internetseiten, die aufgrund von Untersagungsverfahren nicht mehr von Deutschland aus erreichbar waren, und 23 Strafanzeigen wegen des Anbietens oder Bewerbens von illegalem Glücksspiel. Die GGL schreibt aber auch: „Diejenigen Anbieter, welche ihr Angebot trotz Untersagungsverfügungen nicht einstellen, sitzen oft in Ländern außerhalb der EU.“

Welche Schutzwerkzeuge schreibt der Glücksspielstaatsvertrag vor?

  • Spielersperre OASIS: Ansprechpartner für die Beantragung und Aufhebung der Spielersperre im Spielersperrsystem OASIS ist laut GGL das Regierungspräsidium Darmstadt. Laut § 8a Abs. 6 GlüStV 2021 gilt: „Die Sperre beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn, die eine Selbstsperre beantragende Person beantragt einen abweichenden Zeitraum, der jedoch drei Monate nicht unterschreiten darf.“ Sperrantrag und Antrag auf Beendigung sind laut § 8c kostenfrei.
  • Einzahlungslimit über LUGAS: Laut § 6c Abs. 1: „Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1000 Euro im Monat nicht übersteigen.“ Für Festsetzung oder Änderung eines Limits darf der Anbieter laut § 6c Abs. 10 keine Kosten oder Gebühren verlangen.
  • Kein paralleles Spiel: Die Aktivitätsdatei von LUGAS soll laut GGL das parallele Spiel bei mehreren Anbietern im Internet verhindern.

Wie die einzelnen Anbieter diese Werkzeuge in ihren AGB umsetzen, steht in den Prüfprotokollen der meisten gelisteten Marken.

Ist die Teilnahme bei unerlaubten Anbietern strafbar?

Laut GGL auch für Spielende

Die GGL schreibt: „Im Übrigen ist auch die Teilnahme an unerlaubten Glücksspiel strafbar und kann bestraft werden (§ 285 StGB: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel).“

Welche Formen von Wettbetrug es sonst gibt, steht auf der Seite Sportwetten-Betrug: Formen, Fälle, Folgen. Wie Sie gegen einen Anbieter vorgehen, steht auf der Seite Beschwerde gegen einen Wettanbieter.

Welche Lizenzen und Verbände sind hier beschrieben?